Hohenzollern im Doppelpack
Eine am 1. Juni 1900 in Kraft gesetzte Änderung des deutschen Münzgesetzes von 1874 erlaubte, dass im Kaiserreich wieder Gedenkmünzen geprägt werden konnten. Mehrere Bundesstaaten nutzten diese Möglichkeit und brachten Sonderprägungen zu fünf und zwei Mark sowie ab 1908 zu drei Mark heraus. Sie boten eine gute Möglichkeit, Botschaften und Bilder in weite Bevölkerungskreise zu tragen und damit propagandistische Effekte zu erzielen. Medaillen, auch wenn sie noch so edel gestaltet und aufwendig geprägt waren, reichten an die Möglichkeiten dieser Sonderprägungen nicht heran.
Eile mit Weile
Wie Münzakten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem (GSTA I. HA Rep. 89, Nr. 669 sowie 183 Staatsmünze, Generaldirektion Nr. 127 ff.) zeigen, befasste sich die kaiserliche Ministerialbürokratie erst im Oktober 1900 mit dem Plan, eine Gedenkmünze zum Preußenjubiläum herauszugeben. Der Berliner Münzdirektor Carl Conrad bat den Vizepräsidenten des Königlichen Staatsministeriums, Staats- und Finanzminister Dr. Johannes von Miquel, mit Blick auf die kurze Zeitspanne um Eile. „Im Jahr 1701 sind offizielle Medaillen auf die Königsberger Krönung geprägt worden, im Jahre 1801 sind offizielle Medaillen nicht geschlagen worden. Da zwischen heute und dem 18. Januar 1901 keine allzu große Frist liegt, so dürfte für die Vorbereitungen für etwa befohlene Erinnerungsmünzen pp. eine baldige Entscheidung wünschenswert sein“, schrieb Conrad.
Der Plan zur Ausgabe der Gedenkmünzen wurde von Kaiser Wilhelm II., der zugleich König von Preußen war, wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die Jubelfeier verlief glanzvoll nach Plan, und dazu gehörten nicht nur die Ausgabe der Gedenkmünzen und Medaillen, sondern auch Denkmalweihen und Ordensverleihungen, ergänzt durch Prachtbände, die das 200-jährige Königtum und seine Herrscher über den Klee priesen.
Neues Doppelbildnis
Hermann Friedrich von Lucanus, der Chef des Geheimen Zivilkabinetts des Kaisers, teilte am 31. Oktober 1900 seinem Kollegen Johannes von Miquel mit, dass der Kaiser die Ausprägung von Medaillen oder Gedenkmünzen – 5- und 2-Mark-Stücke – wünsche und entsprechende Vorschläge erwarte. Da Kompetenzen beachtet werden mussten, wurden das für Münzangelegenheiten zuständige Reichsschatzamt und der Bundesrat informiert, in dem alle deutschen Monarchien und Freien Städte vertreten waren. „Für die Rückseite der Denkmünzen soll das jetzige Gepräge, wie es sich auf den 5- und 2-Mark-Stücken findet, beibehalten werden, während die Aversseite das Doppelbildnis weiland König Friedrichs I. und des jetzt regierenden Kaisers und Königs Majestät mit den Umschriften ,Friedrich I. 1701‘, ,Wilhelm II. 1901‘ tragen soll“, heißt es in einem Schreiben. Eine Neuanfertigung der Rückseite mit dem Reichsadler, die sich im Duktus oder wenigstens in der Schriftart der Vorderseite anpasst, hielt man damals nicht für nötig, heute ist sie obligatorisch.
Im Adlerschmuck
Als ausführenden Künstler bestimmte Wilhelm II. den an seinem Hof angesehenen Grafiker, Portraitmaler, Heraldiker und Professor am Berliner Kunstgewerbemuseum Emil Doepler jun. Der Künstler unterbreitete dem Kaiser mehrere Varianten für die Bildseite, so etwa Portraits, Kronen, Adler zwischen zwei Kronen, Kurhut sowie Königs- und Kaiserkrone, fürstlicher Stammbaum mit einem daneben sitzenden Adler und einen Adler mit den Insignien der Monarchie auf einem Kissen. Der Kaiser verwarf alle Vorschläge, denn ihn verlangte es nach einem Doppelbildnis mit seinem Porträt mit dem von König Friedrich I. dahinter. Wilhelm II. wollte sich im Schmuck des von Angehörigen seines Nobelregiments Gardes du Corps getragenen Adlerhelms sowie mit den Insignien des Schwarzen Adlerordens überm Kürass sehen.
Hermann von Lucanus bemerkte in einem weiteren Schreiben, Seine Majestät habe mit Bleifeder „Abänderungen“ auf dem von Doepler vorgelegten Entwurf vorgenommen. „1. Die Umschrift soll links ,Friedrich I 1701‘ und rechts ,Wilhelm II 1901‘ lauten und nur je eine Zeile bilden. 2. Für das Bildnis des Königs Friedrich I. soll der Lorbeerkranz beibehalten und als Muster der Avers derjenigen Medaille genommen werden, deren Revers den mit der Königskrone im Schnabel zur Sonne fliegenden Adler zeigt. 3. Bei dem Bildnisse Seiner Majestät des Kaisers und Königs soll der Kragen mit der Gardelitze versehen werden und der Mantel etwas tiefer kommen, damit der Küraß sichtbar wird. 4. Für das Bildnis Seiner Majestät soll die beifolgende Profilphotographie zu Grunde gelegt werden.“ Der Kaiser war mit den Änderungen einverstanden und stellte das Geld für das Künstlerhonorar und die Anfertigung der Stempel aus seinem Dispositionsfonds bereit. Bei seinen Untertanen kam die neue Gedenkmünze unterschiedlich gut an. Scherzhaft wurde gefragt, ob die „Dame mit hoher Frisur“ hinter dem Kaiser etwa die Kaiserin sein soll. Auf zeitgleich geprägten Medaillen hat man König Friedrich I. und Kaiser Wilhelm II. deutlicher voneinander abgehoben.
Text: Helmut Caspar
Schweiz-Spezial 2021/2022
ISBN: 978-3-95402-373-8
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