Markenfreimachung bei Päckchen unzulässig
Zum 1. Januar schränkte die Deutsche Post die Verwendung von Briefmarken deutlich ein. Ohne vorherige Informationen der Kunden – auch die Presse erhielt keine Mitteilung – untersagte sie die Freimachung von Päckchen mit Briefmarken. Im aktuellen Gebührenheft erscheint dazu einzig der Satz: „Eine Frankierung mit Briefmarken ist bei Päckchen nicht zulässig.“
Die Briefmarke zu 3,79 Euro war einzig zur Frankatur des Päckchens S erschienen. Wer sich einen Vorrat zugelegt hat, der muss jetzt eine Lösung finden, wie er die Marke verwendet, ohne der Post Geld zu schenken. Eine Möglichkeit bieten die Automaten. So kostet beispielsweise ein Maxibrief mit der Zusatzleistung Einwurf-Einschreiben 4,90 Euro. Eine Automatenmarke zu 1,11 Euro ergänzt dann die Freimarke zu 3,79 Euro. Natürlich kann in der Postfiliale auch eine mit 3,79 Euro bereits teilfrankierte Sendung eingeliefert werden. Dann drucken die Schaltermitarbeiter ein Etikett zu 1,11 Euro, das sie auf die Sendung kleben. Die 1,11 Euro kassieren sie in bar.
>>> Uddate vom 6. Januar: Von Dr. Jan Ulrich Clauss, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Jugoslawien und Nachfolgestaaten, erhielten wir die Abbildungen eines Flugblattes, das er aus der Bonner Postfiliale mitnehmen durfte. Demnach dürfen im ersten Halbjahr die Briefmarken zu 3,79 und 4,50 Euro noch für Päckchen bei Einlieferung in der Filiale aufgebraucht werden. Beim Erstellen der Meldung war uns das Flugblatt nicht bekannt. Das Gebührenheft macht keine Angaben zu der Übergangsregelung.
Ganzsachen Deutschland 2021/2022
ISBN: 978-3-95402-374-5
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Weiterhin Neuheiten zu sammeln werde ich mir jetzt überlegen, auch im Hinblick auf den Matrixcode ab 2022.
Hier ist auch das Ende der Nutzung von Briefmarken eingeleitet. Schade!
Jetzt können auch die härtesten Sammler verstehen, warum ich das Sammeln eingestellt habe.