Rechtswidrige Portoerhöhung 2016

Rechtswidrige Portoerhöhung 2016

Zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zählt, dass ein Ministerium nicht einfach eigenmächtig die Aussage eines Gesetzes durch eine Verordnung ändern darf. Dies aber hatte das Bundesministerium für Wirtschaft unter Leitung Sigmar Gabriels getan, als es 2015 die Berechnungsgrundlage für die von der Deutschen Post beantragte Portoerhöhung änderte. Daher musste die Bundesnetzagentur die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Portoerhöhung der Deutschen Post genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Portoerhöhung für rechtswidrig, da die neue Berechnungsgrundlage nicht vom Postgesetz gedeckt sei.

Ob das Urteil auf die Portoerhöhung von 2019 übertragen werden kann, müssen gegebenenfalls die Richter entscheiden. 2019 hatte die Bundesnetzagentur den Antrag der Deutschen Post zunächst abgelehnt. Daraufhin verhalf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier der Deutschen Post mit einer Änderung der Berechnungsgrundlage zur Portoerhöhung. Die Bundesnetzagentur musste das neue Recht anwenden und den Antrag der Deutschen Post genehmigen. Nach der Portoerhöhung von 2019 kletterte das Porto für den Inlands-Standardbrief von 70 auf 80 Cent. Ob die neue Berechnungsgrundlage den Rahmen des Postgesetzes einhält, kann nur die Justiz prüfen.

Update vom 2. Juni 2020: In der ersten Fassung der Meldung war davon die Rede, die Bundesnetzagentur habe das Verfahren geändert. Der Kenntnisstand vom Freitag war aber falsch. Da die Änderungen der Berechnungsgrundlage jeweils vom Ministerium ausgingen, war auch die Schlussfolgerung zu korrigieren.


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Authored by: Torsten Berndt

There is 1 comment for this article
  1. Michael Müller at 13:55

    Herr Altmaier – ein kleiner Trump? Sehr eigenmächtige Entscheidung, wie es scheint – und nicht die erste.

    MMchen

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