Ausgeschnittene Briefmarken

Briefmarke auf Papier.

Ausgeschnittene Briefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden, auch wenn sie noch keinen Stempel aufweisen.

Wer ausgeschnittene Briefmarken mit anhaftender Unterlage verklebt, riskiert Nach- und Einziehungsentgelt. Darauf weist Dr. Hartmut Paetzold in der Februar-Ausgabe des BRIEFMARKEN SPIEGEL in seiner Rubrik „Sammelgebiet Deutschland“ hin. Die Post gehe davon aus, dass es sich um versehentlich nicht entwertete, aber bereits postalisch verwendete Wertzeichen handelt. Wer frankierte Postsendungen nicht absenden will, etwa weil er sich verschrieben hat, muss die Marken aber trotzdem nicht gleich entsorgen. Einen Tipp hierzu gibt Paetzold im kommenden BMS unter „Stichwörter“. Das Heft erscheint am 25. Januar; Abonnenten haben es einige Tage früher im Briefkasten – und sparen bares Geld.


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Authored by: Torsten Berndt

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